Die „Abrechnung von Mehr- oder Minderkilometern“ ist ein wesentlicher Bestandteil im Taxi-Leasing. Sie bezieht sich auf die Anpassung der Leasingraten basierend auf der tatsächlich gefahrenen Kilometerzahl im Vergleich zur im Leasingvertrag festgelegten Kilometerzahl. Während der Vertragslaufzeit wird eine bestimmte Kilometerleistung vereinbart, die den Leasingnehmer dazu verpflichtet, eine festgelegte Anzahl von Kilometern nicht zu überschreiten.
Sollte der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit mehr Kilometer gefahren sein, als im Vertrag festgelegt (Mehrkilometer), so muss er für diese zusätzlichen Kilometer eine zusätzliche Gebühr entrichten. Diese Gebühr wird als Mehrkilometergebühr bezeichnet und variiert je nach Leasinggesellschaft und Fahrzeugmodell.
Im Gegensatz dazu, wenn der Leasingnehmer weniger Kilometer fährt, als im Vertrag festgelegt (Minderkilometer), kann er eine Gutschrift oder Rückerstattung von der Leasinggesellschaft erhalten. Dies wird als Minderkilometervergütung bezeichnet und ist oft ein Anreiz für Leasingnehmer, die voraussichtlich weniger fahren werden, als im Vertrag festgelegt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bedingungen und Raten für Mehr- oder Minderkilometer in jedem Leasingvertrag individuell festgelegt werden. Daher ist es für den Leasingnehmer von entscheidender Bedeutung, diese Bedingungen sorgfältig zu prüfen, bevor er den Vertrag unterzeichnet.