Mehrwertsteuer beim Leasing

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Die Mehrwertsteuer beim Leasing ist ein zentraler Aspekt, der bei der Entscheidung für ein Taxi-Leasing berücksichtigt werden sollte. Die Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, ist eine Steuer auf den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen und liegt in Deutschland derzeit bei 19%. In Bezug auf das Leasing von Taxis bedeutet dies, dass auf die monatlichen Leasingraten zusätzlich eine Mehrwertsteuer erhoben wird.

Was viele jedoch nicht wissen: Im Taxi-Gewerbe kann die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgezogen werden. Das bedeutet, dass die gezahlte Mehrwertsteuer als Betriebsausgabe geltend gemacht und vom zu versteuernden Gewinn abgezogen werden kann. Dies hat den Vorteil, dass die tatsächlichen Kosten für das Leasing des Taxis geringer ausfallen, als auf den ersten Blick ersichtlich.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Vorsteuerabzug nur dann geltend gemacht werden kann, wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass das Taxi gewerblich genutzt wird und der Leasingnehmer als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes auftritt. Zudem muss die Mehrwertsteuer auf den Leasingraten in den Rechnungen ausgewiesen sein.

Die Mehrwertsteuer beim Leasing spielt somit eine wichtige Rolle und sollte bei der Entscheidung für ein Taxi-Leasing berücksichtigt werden. Eine genaue Kalkulation und Berücksichtigung aller Kostenfaktoren, inklusive der Mehrwertsteuer, kann dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit des Taxi-Leasings zu erhöhen und unerwartete Kosten zu vermeiden.