Minderkilometer

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Der Begriff „Minderkilometer“ bezeichnet eine spezifische Situation, die in Taxi-Leasing-Verträgen häufig vorkommt. In solchen Verträgen wird in der Regel eine bestimmte Kilometerleistung vereinbart, die das Taxi innerhalb des Leasingzeitraums zurücklegen soll. Diese Kilometerleistung ist ein wichtiger Kalkulationsfaktor, da sie sowohl den Wertverlust des Fahrzeugs als auch den Verschleiß bestimmter Teile beeinflusst.

Wenn das Taxi am Ende des Leasingzeitraums weniger Kilometer zurückgelegt hat als im Vertrag vereinbart, spricht man von Minderkilometern. Diese Situation kann verschiedene Auswirkungen auf den Leasingnehmer haben, je nachdem, wie der Vertrag gestaltet ist. In manchen Fällen kann der Leasingnehmer eine Rückzahlung für die nicht gefahrenen Kilometer erhalten. Dies kann jedoch nur eintreten, wenn eine solche Regelung im Vertrag explizit vorgesehen ist.

In anderen Fällen hat die Unterschreitung der vereinbarten Kilometerleistung keine finanziellen Auswirkungen für den Leasingnehmer. Stattdessen wird das Fahrzeug einfach mit weniger Kilometern zurückgegeben, als ursprünglich vereinbart. Das kann dazu führen, dass das Fahrzeug einen höheren Restwert hat, als bei Vertragsabschluss kalkuliert wurde.

Es ist daher wichtig, dass Leasingnehmer bei Vertragsabschluss genau prüfen, welche Regelungen im Falle von Minderkilometern gelten. Dies hilft, unerwartete Kosten oder Rückzahlungen zu vermeiden und sorgt für eine faire und transparente Leasingvereinbarung.