Das „Andienungsrecht“ ist ein wichtiger Begriff in der Taxi-Leasing-Branche. Es bezieht sich auf das Recht eines Leasingnehmers, das Taxi, das er derzeit least, zu einem vorab festgelegten Preis zu erwerben. Dieses Recht wird typischerweise in den Leasingvertrag aufgenommen und gibt dem Leasingnehmer eine gewisse Sicherheit und Flexibilität in Bezug auf das Fahrzeug.
Das Andienungsrecht wird in der Regel am Ende der Laufzeit des Leasingvertrags wirksam und ermöglicht es dem Leasingnehmer, die volle Eigentümerschaft des Taxis zu übernehmen, anstatt es an den Leasinggeber zurückzugeben. Der festgelegte Preis, zu dem das Taxi erworben werden kann, wird oft als „Restwert“ bezeichnet und basiert auf dem erwarteten Marktwert des Taxis am Ende der Leasinglaufzeit.
Das Andienungsrecht kann besonders vorteilhaft sein, wenn der Leasingnehmer plant, das Taxi langfristig zu nutzen, da es ihm die Option gibt, das Fahrzeug zu kaufen, wenn es seinen Bedürfnissen und Anforderungen entspricht. Darüber hinaus kann es dem Leasingnehmer auch finanzielle Vorteile bieten, wenn der tatsächliche Marktwert des Taxis am Ende der Leasinglaufzeit höher ist als der vorab festgelegte Restwert.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Andienungsrecht keine Verpflichtung zur Übernahme des Taxis darstellt. Wenn der Leasingnehmer entscheidet, dass er das Fahrzeug nicht kaufen möchte, kann er einfach das Taxi am Ende der Leasinglaufzeit zurückgeben. In diesem Fall wäre das Andienungsrecht einfach eine Option, die nicht ausgeübt wird.