„Dreiecksleasing“ ist eine spezielle Form des Leasings, die häufig im Bereich Taxi-Leasing angewandt wird. Der Begriff bezeichnet eine Situation, in der drei Parteien in den Leasingvertrag involviert sind: der Leasinggeber, der Leasingnehmer und ein Dritter, der als Sub-Leasingnehmer bezeichnet wird. Im Taxi-Leasing ist der Leasinggeber in der Regel eine spezialisierte Leasinggesellschaft, der Leasingnehmer ist oft ein Taxiunternehmer und der Sub-Leasingnehmer ist in vielen Fällen ein Taxifahrer.
Im Dreiecksleasing erwirbt der Leasinggeber, also die Leasinggesellschaft, ein Fahrzeug und vermietet es an den Leasingnehmer, den Taxiunternehmer. Dieser wiederum untervermietet das Fahrzeug an den Sub-Leasingnehmer, den Taxifahrer. Der Leasingnehmer bleibt dabei rechtlich der Mieter des Fahrzeugs, während der Sub-Leasingnehmer das Fahrzeug im Alltag nutzt.
Diese Vertragskonstellation bietet den beteiligten Parteien verschiedene Vorteile. Für den Leasinggeber ergibt sich eine zusätzliche Sicherheit, da sowohl der Leasingnehmer als auch der Sub-Leasingnehmer für die Leasingraten haften. Der Leasingnehmer kann sich auf sein Kerngeschäft, den Taxibetrieb, konzentrieren und muss sich nicht um den Fahrzeugkauf kümmern. Der Sub-Leasingnehmer schließlich profitiert von einer flexiblen und oft kostengünstigen Möglichkeit, ein Fahrzeug für die Ausübung seiner Tätigkeit zu nutzen.
Das Dreiecksleasing ist eine komplexe Form des Leasings, die eine sorgfältige Vertragsgestaltung erfordert. Zudem sind steuerliche Aspekte zu beachten, da das Fahrzeug als Betriebsvermögen des Leasingnehmers gilt und entsprechend zu buchen ist. Trotz dieser Komplexität kann das Dreiecksleasing eine attraktive Option für das Taxi-Leasing sein.