Leasingrate

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Die „Leasingrate“ ist ein zentraler Begriff im Bereich des Taxi-Leasings. Sie bezeichnet die monatliche Zahlung, die ein Leasingnehmer an den Leasinggeber für die Nutzung eines Taxis entrichtet. Der Betrag der Leasingrate wird im Leasingvertrag festgelegt und bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit konstant. Sie setzt sich im Wesentlichen aus zwei Komponenten zusammen: dem Finanzierungs- und dem Serviceanteil.

Der Finanzierungsanteil ist der Betrag, der für die eigentliche Nutzung des Taxis anfällt und sich aus der Differenz zwischen Anschaffungspreis und Restwert des Taxis am Ende der Laufzeit berechnet. Der Restwert ist der geschätzte Wert, den das Taxi am Ende der Laufzeit noch hat. Der Serviceanteil hingegen deckt zusätzliche Leistungen ab, die im Rahmen des Leasingvertrages vereinbart wurden. Dazu können beispielsweise Wartungsarbeiten, Versicherungen oder auch die Übernahme von Reparaturkosten zählen.

Die Höhe der Leasingrate hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Laufzeit des Vertrages, die jährliche Kilometerleistung, der Anschaffungspreis des Taxis und die Höhe des Restwertes. Je höher beispielsweise die Laufzeit oder die Kilometerleistung, desto höher ist in der Regel auch die Leasingrate. Ebenso führt ein höherer Anschaffungspreis oder ein niedrigerer Restwert zu einer Erhöhung der Leasingrate. Es ist daher für den Leasingnehmer wichtig, diese Faktoren bei der Auswahl eines geeigneten Leasingvertrages zu berücksichtigen.