Die Laufleistungsvereinbarung ist ein zentraler Bestandteil des Taxi-Leasingvertrags. Sie legt fest, wie viele Kilometer das Taxi während der Vertragslaufzeit maximal fahren darf. Diese Vereinbarung ist wichtig, da sie zum einen die Kosten des Leasingvertrags beeinflusst und zum anderen einen wesentlichen Einfluss auf den Wert des Fahrzeugs nach Ablauf des Leasingvertrags hat.
Im Grunde genommen, basiert die Laufleistungsvereinbarung auf einer Schätzung. Der Leasingnehmer schätzt ab, wie viele Kilometer das Taxi voraussichtlich während der Laufzeit des Vertrags fahren wird. Diese Schätzung sollte so genau wie möglich sein, da bei einer Überschreitung der vereinbarten Kilometeranzahl in der Regel zusätzliche Gebühren anfallen. Dies wird auch als Mehrkilometer bezeichnet. Andererseits kann es sein, dass bei einer Unterschreitung der vereinbarten Kilometeranzahl, also Minderkilometern, keine Rückerstattung erfolgt.
Die Laufleistungsvereinbarung ist daher ein entscheidender Faktor für die Wirtschaftlichkeit des Taxi-Leasings. Sie sollte sorgfältig kalkuliert und regelmäßig überprüft werden. Bei einer falschen Einschätzung können hohe zusätzliche Kosten entstehen. Daher ist es wichtig, diese Vereinbarung ernst zu nehmen und realistisch zu planen, um das finanzielle Risiko zu minimieren.