Leasingzusage

Das exklusive Taxi-Leasing Wissens-Glossar. Immer informativ erklärt!

Die „Leasingzusage“ ist ein grundlegender Begriff im Bereich des Taxi-Leasings, der die Zustimmung oder Genehmigung eines Leasinggebers (der Organisation oder Einzelperson, die das Fahrzeug besitzt) zur Vergabe eines Leasingvertrags an einen Leasingnehmer (in diesem Fall das Taxiunternehmen oder der Taxifahrer) bezeichnet. In den meisten Fällen erfolgt die Leasingzusage schriftlich und enthält Details zur Laufzeit des Leasingvertrags, den monatlichen Leasingraten, den Vertragsbedingungen und eventuell anfallenden Gebühren.

Die Leasingzusage ist ein entscheidender Schritt im Taxi-Leasing-Prozess. Sie kommt zustande, nachdem der Leasingnehmer eine Leasinganfrage gestellt hat und der Leasinggeber diese nach Überprüfung der Bonität und der Erfüllung aller erforderlichen Bedingungen genehmigt hat. Nach Erhalt einer Leasingzusage kann der Leasingnehmer das Taxi offiziell in Betrieb nehmen und mit der Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit beginnen.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Leasingzusage nicht bedeutet, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug besitzt. Stattdessen erlaubt es ihm, das Fahrzeug für einen festgelegten Zeitraum zu nutzen, während er monatliche Leasingraten an den Leasinggeber zahlt. Am Ende der Laufzeit kann der Leasingnehmer das Fahrzeug entweder zurückgeben, einen neuen Leasingvertrag abschließen oder in einigen Fällen das Fahrzeug kaufen, je nachdem, was im ursprünglichen Leasingvertrag vereinbart wurde.