Die Restwertgarantie im Taxi-Leasing bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer, die den Restwert des Fahrzeugs zum Ende der Leasinglaufzeit festlegt. In der Taxi-Branche ist die Restwertgarantie besonders wichtig, da Taxis aufgrund ihrer intensiven Nutzung oft einen hohen Wertverlust haben.
Bei der Restwertgarantie legt der Leasinggeber einen Restwert fest, der das Fahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit noch wert sein soll. Dieser Restwert basiert auf einer Schätzung, wie viel das Fahrzeug nach Ablauf der Leasinglaufzeit und unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzung noch wert sein wird. Der Leasingnehmer zahlt während der Laufzeit nur für den Wertverlust des Fahrzeugs. Das heißt, er zahlt die Differenz zwischen dem Anschaffungspreis und dem geschätzten Restwert.
Die Restwertgarantie bietet dem Leasingnehmer eine gewisse Sicherheit. Denn sie gibt ihm die Gewissheit, dass er das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zu einem vorher festgelegten Preis zurückgeben kann, unabhängig davon, wie viel das Fahrzeug tatsächlich noch wert ist. Das Risiko für einen möglichen höheren Wertverlust trägt in diesem Fall der Leasinggeber. Andererseits kann es für den Leasingnehmer nachteilig sein, wenn der tatsächliche Restwert am Ende der Laufzeit höher ist als der vertraglich festgelegte, da er in diesem Fall möglicherweise zu viel gezahlt hat.
Die Restwertgarantie im Taxi-Leasing spielt eine wichtige Rolle bei der Kalkulation der Leasingraten und kann dazu beitragen, die Betriebskosten für Taxiunternehmen planbarer zu machen. Daher ist es wichtig, diesen Aspekt bei der Auswahl eines Leasingvertrags für ein Taxi zu berücksichtigen.