Die „Rückkaufgarantie“ ist ein wichtiger Begriff im Bereich des Taxi-Leasings. Sie bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Leasingnehmer, also dem Taxiunternehmen oder -fahrer, und dem Leasinggeber, in der Regel einer Bank oder einem spezialisierten Leasingunternehmen. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Leasinggeber, das Leasingfahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit zu einem vorher festgelegten Preis zurückzukaufen.
Die Rückkaufgarantie bietet dem Leasingnehmer eine erhebliche finanzielle Sicherheit. Denn sie stellt sicher, dass er am Ende der Leasingzeit nicht auf einem Fahrzeug sitzen bleibt, dessen Wert unter Umständen deutlich unter dem Restbuchwert liegen könnte. Stattdessen kann er das Fahrzeug einfach an den Leasinggeber zurückgeben und erhält dafür den im Vertrag festgeschriebenen Betrag.
Die Höhe des Rückkaufpreises wird in der Regel bei Vertragsabschluss festgelegt und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen unter anderem die erwartete Laufleistung des Fahrzeugs, der Zustand des Fahrzeugs am Ende der Vertragslaufzeit und die allgemeine Marktsituation. Daher ist es wichtig, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug sorgfältig pflegt und wartet, um den vereinbarten Rückkaufpreis zu erzielen.
Auch wenn die Rückkaufgarantie dem Leasingnehmer finanzielle Sicherheit bietet, sollte diese nicht das einzige Kriterium bei der Wahl eines Leasingvertrages sein. Denn neben dem Rückkaufpreis spielen auch andere Faktoren wie die monatliche Leasingrate, die Vertragslaufzeit und die Kilometerleistung eine wichtige Rolle bei der Kosten-Nutzen-Analyse eines Leasingvertrags.