Die „Sicherheitsleistung“ ist ein zentraler Begriff im Bereich Taxi-Leasing, der oft in Leasingverträgen und -vereinbarungen vorkommt. Sie dient als finanzielle Absicherung für den Leasinggeber gegen eventuelle Risiken, die sich aus dem Verhalten des Leasingnehmers oder unvorhersehbaren Umständen ergeben könnten. In der Regel wird die Sicherheitsleistung zu Beginn des Leasingvertrags erhoben und am Ende der Vertragslaufzeit zurückerstattet, sofern alle Bedingungen eingehalten wurden.
Die Höhe der Sicherheitsleistung kann je nach Anbieter und spezifischem Vertrag variieren. Sie ist oft ein Prozentsatz des Gesamtwerts des zu leasenden Taxis und dient dazu, die Kosten für eventuelle Reparaturen, Wartungen oder andere unerwartete Ausgaben zu decken, die während der Leasingzeit anfallen könnten. Im Falle von Vertragsverletzungen, wie verspäteten Zahlungen oder Beschädigungen des Taxis, kann der Leasinggeber einen Teil oder die gesamte Sicherheitsleistung einbehalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Sicherheitsleistung im Taxi-Leasing nicht als Anzahlung oder Vorauszahlung angesehen wird. Sie stellt vielmehr eine Garantie für den Leasinggeber dar, dass der Leasingnehmer seinen vertraglichen Pflichten nachkommen wird. Die genauen Bedingungen und Details, unter welchen die Sicherheitsleistung zurückerstattet wird, sollten im Leasingvertrag klar definiert sein.